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BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 10.97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97
Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung
Auszug aus BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 10.97
Parallelentscheidung zu dem Urteil, BVerwG, 1997-09-25, 1 C 3/97, das vollständig dokumentiert ist.
- BVerwG, 03.02.1998 - 1 B 4.98
Verwaltungsprozeßrecht - Verfahrensrüge, Anforderung an die Rüge der Verletzung …
Es besteht kein Zweifel und wird durch den Inhalt der in der Beschwerdebegründung angeführten Senatsurteile vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 3.97, BVerwG 1 C 10.97 und BVerwG 1 C 11.97 - bestätigt, daß dem Berufungsgericht bekannt war, daß Abschiebungen nach Vietnam grundsätzlich erst nach Abschluß des entsprechenden Rückführungsabkommens und in dessen - unter Umständen ein längeres Verfahren voraussetzenden - Rahmen möglich geworden sind. - VG Koblenz, 20.07.2009 - 3 K 1158/08
Aufenthaltsrecht; Ausländerrecht
Zur Regelausweisung eines afghanischen Straftäters unter besonderer Berücksichtigung des Urteils BVerwG 1. Senat - 1 C 10.97 -, vom 23. Oktober 2007. - KG, 09.02.1998 - 1 Ss 199/97 Auch wenn man daher der nunmehr bestehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt, ein Anspruch auf Erteilung einer Duldung bestünde hier unabhängig von einer möglichen freiwilligen Ausreise, weil § 55 Abs. 2 AuslG nur die Unmöglichkeit der Abschiebung voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. September 19-97 - 1 C 3/97 -, 1 C 10/97 - und 1 C 11/97 -), ließe dies die Strafbarkeit nicht von vornherein entfallen (vgl. OLG Frankfurt/Main StV 1988, 301, 302).